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Was erfordert die Prüfung von Lastaufnahmemitteln – und wie oft muss sie erfolgen?

Prüfbelastung eines Lastaufnahmemittels in der Werkstatt – ein mit Wasser gefüllter IBC-Behälter hängt als Prüflast an Hebebändern

Das finnische Recht schreibt für Lastaufnahmemittel kein festes Prüfintervall vor. Der Arbeitgeber muss jedoch den Zustand und die Kennzeichnungen eines Lastaufnahmemittels vor jeder Verwendung sicherstellen und seinen Betriebszustand durch regelmäßige Prüfungen überwachen. Nach der Leitlinie der finnischen Arbeitsschutzbehörde legt die Person, die die Inbetriebnahmeprüfung durchführt, das erforderliche Prüfintervall anhand der Verwendungsweise und der Einsatzbedingungen des Lastaufnahmemittels fest.

Was sagt das Gesetz zur Prüfung von Lastaufnahmemitteln?

Die Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln regelt die Regierungsverordnung über die sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln (403/2008). Für Lastaufnahmemittel enthält sie einen eigenen Paragrafen, § 24. Danach

  • müssen Zustand und Kennzeichnungen eines Lastaufnahmemittels vor der Verwendung sichergestellt werden
  • darf ein Lastaufnahmemittel ohne Kennzeichnung der zulässigen Tragfähigkeit nicht verwendet werden
  • darf ein beschädigtes Lastaufnahmemittel nicht verwendet werden
  • sind Lastaufnahmemittel so zu lagern, dass sie nicht beschädigt werden, und an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkten an der Last zu befestigen

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung für Lastaufnahmemittel ebenso wie für andere Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsmittel durch regelmäßige Wartung sicher halten, seinen Betriebszustand vor der Inbetriebnahme und nach jeder sicherheitsrelevanten Änderung feststellen und den Betriebszustand durch Prüfungen fortlaufend überwachen (§ 5). Bei den Prüfungen sind die Anweisungen des Herstellers zu berücksichtigen (§ 3).

Warum wird ein Kran jährlich geprüft, ein Lastaufnahmemittel aber nicht?

Die jährlichen wiederkehrenden Prüfungen und die Anforderung eines zugelassenen Sachverständigen (§§ 32–38) gelten nur für die im Anhang der Verordnung aufgeführten Geräte, etwa Krane mit einer Hubkraft von mehr als 500 kg. Lastaufnahmemittel sind im Anhang nicht aufgeführt. Die Behauptung, das Gesetz schreibe für Lastaufnahmemittel eine jährliche wiederkehrende Prüfung vor, trifft daher nicht zu.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Prüfung entfallen kann. Über die Inbetriebnahmeprüfung wird ein Protokoll erstellt, in dem festgestellte Mängel und Fehler sowie der Zeitpunkt ihrer Behebung festgehalten werden. Gleichzeitig legt der Prüfer fest, wie oft das Lastaufnahmemittel aufgrund seiner Verwendung und der Einsatzbedingungen geprüft werden muss.

Gelten in manchen Branchen strengere Anforderungen?

Ja. So müssen zum Beispiel lose Lastaufnahmemittel in Häfen vor der Inbetriebnahme und danach mindestens alle drei Monate einer Sichtprüfung sowie alle 12 Monate einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Die Anforderung beruht auf der Regierungsverordnung über die Arbeitssicherheit beim Be- und Entladen von Schiffen (633/2004, § 26). Für Anschlagmittel und andere einfach aufgebaute Mittel, deren Sicherheit sich durch Sichtprüfung beurteilen lässt, gilt die eingehende Prüfung nicht. Auch für Offshore-Standorte gelten eigene Anforderungen an das Prüfintervall und den Prüfer.

Welche Prüfungen werden an einem Lastaufnahmemittel durchgeführt?

PrüfungWannWer prüftGrundlage
Sichtprüfung durch den BenutzerVor jedem HubBenutzer des Lastaufnahmemittels403/2008, § 24
InbetriebnahmeprüfungVor der ersten Verwendung sowie nach einer Reparatur oder ÄnderungEine mit Verwendung, Aufbau und Prüfung des Lastaufnahmemittels vertraute Person403/2008, § 5
Regelmäßige PrüfungIn den bei der Inbetriebnahmeprüfung festgelegten Abständen und gemäß der Anleitung des Herstellers; bei starker Beanspruchung häufigerEine mit Aufbau und Verwendung des Lastaufnahmemittels vertraute befähigte Person403/2008, §§ 3 und 5
Außerordentliche PrüfungNach Überlastung, Kollision, Absturz oder vermuteter BeschädigungBefähigte Person403/2008, § 24 (beschädigte Lastaufnahmemittel dürfen nicht verwendet werden)

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Der Prüfumfang hängt vom Lastaufnahmemittel ab. Die Prüfung eines Hebebands oder einer Anschlagkette unterscheidet sich von der Prüfung eines kundenspezifisch konstruierten Hebebalkens, Greifers oder Heberahmens. Bei einem Sonder-Lastaufnahmemittel kontrolliert der Prüfer typischerweise

  • die Kennzeichnungen: zulässige Tragfähigkeit (WLL), Hersteller, Seriennummer und CE-Kennzeichnung sind lesbar
  • die tragende Konstruktion: Verformungen, Risse und Korrosion, insbesondere an Schweißverbindungen und im Bereich der Anschlagpunkte
  • Anschlagösen, Schäkel und Schrauben: Verschleiß, Dehnung und Befestigung
  • bewegliche Teile und Greifflächen: Greiferbacken, Gelenke und Verriegelungen sowie die Funktion pneumatischer Greifer
  • die in der Betriebs-, Wartungs- und Prüfanleitung eigens genannten Punkte

Bei Bedarf setzt der Prüfer zerstörungsfreie Prüfverfahren ein, etwa die Magnetpulverprüfung an Schweißverbindungen. Wie die Kennzeichnungen zu lesen sind, erläutert der Artikel Kennzeichnungen und Farbcodes von Lastaufnahmemitteln.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Für Lastaufnahmemittel ist kein eigenes Protokollmuster vorgeschrieben, die Prüfung muss aber im Nachhinein nachvollziehbar sein. Ein gutes Prüfprotokoll enthält mindestens die Identifikation des Lastaufnahmemittels, das Prüfdatum, den Prüfer, die Feststellungen und die Schlussfolgerung, ob das Lastaufnahmemittel verwendet werden darf. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Prüfzeitpunkt am Lastaufnahmemittel zu kennzeichnen, damit der Benutzer ihn vor dem Heben sieht.

Die Prüfunterlagen sollten während der gesamten Lebensdauer des Lastaufnahmemittels zusammen mit der CE-Dokumentation, der EU-Konformitätserklärung und der Betriebsanleitung aufbewahrt werden.

Was ist zu tun, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?

Ein beschädigtes Lastaufnahmemittel wird sofort außer Betrieb genommen und so gekennzeichnet, dass es nicht versehentlich wieder verwendet wird. Nach der Reparatur wird es vor der Verwendung geprüft. Für eine Prüfbelastung nach einer Reparatur gibt es keine direkten Vorgaben, daher empfehlen wir eine Abstufung nach Umfang der Reparatur:

  • Kosmetische Reparatur, zum Beispiel Austausch des CE-Schilds: Eine Prüfbelastung ist nicht erforderlich.
  • Austausch eines tragenden Normteils oder Fertigbauteils gegen ein neues gleichwertiges: Die Notwendigkeit einer Prüfbelastung wird im Einzelfall beurteilt.
  • Reparatur der tragenden Konstruktion: Die Festigkeit wird durch Berechnung und Prüfbelastung nachgewiesen. Die Prüflast entspricht der beim ursprünglichen Festigkeitsnachweis des Lastaufnahmemittels.

Wird der Verwendungszweck eines Lastaufnahmemittels geändert oder soll seine zulässige Tragfähigkeit erhöht werden, wird für das Lastaufnahmemittel eine neue CE-Dokumentation erstellt. Mehr dazu im Artikel CE-Kennzeichnung von Lastaufnahmemitteln. Mehr zum Festigkeitsnachweis auf der Seite Festigkeitsberechnung und Prüfbelastung.

So arbeitet Hefmec

Zu jedem von Hefmec gelieferten Lastaufnahmemittel gehören die Inbetriebnahmeprüfung, eine Einweisung bei der Inbetriebnahme sowie eine Betriebs-, Wartungs- und Prüfanleitung in der Sprache des Bestimmungslandes. Aus der Anleitung geht hervor, was am Lastaufnahmemittel wie oft zu prüfen ist, sodass das eigene Personal des Kunden die regelmäßigen Prüfungen durchführen kann. Soll der Verwendungszweck oder die zulässige Tragfähigkeit geändert werden, erstellen wir eine Festigkeitsberechnung und eine neue CE-Dokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Darf das eigene Personal ein Lastaufnahmemittel prüfen?

Ja. Der Prüfer muss eine mit Aufbau und Verwendung des Lastaufnahmemittels vertraute befähigte Person sein. Die Anforderung eines zugelassenen Sachverständigen oder einer Sachverständigenorganisation gilt nur für die im Anhang der Verordnung aufgeführten Geräte, etwa Krane. Bei anspruchsvollen Sonder-Lastaufnahmemitteln ist ein externer Sachverständiger oft sinnvoll.

Muss ein Lastaufnahmemittel bei jeder Prüfung einer Prüfbelastung unterzogen werden?

Nein. Die Prüfbelastung wird bei der Herstellung zum Festigkeitsnachweis und bei Bedarf nach einer Reparatur oder Änderung durchgeführt. Bei regelmäßigen Prüfungen wird der Zustand des Lastaufnahmemittels durch Sichtprüfung und bei Bedarf mit zerstörungsfreien Prüfverfahren kontrolliert.

Was tun, wenn die WLL-Kennzeichnung unleserlich abgenutzt ist?

Das Lastaufnahmemittel darf erst wieder verwendet werden, wenn die Kennzeichnung erneuert wurde. Lässt sich die Tragfähigkeit nicht anhand der Herstellerangaben bestätigen, wird sie rechnerisch ermittelt und neu dokumentiert.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Fragen zur Prüfung und Dokumentation von Lastaufnahmemitteln wenden Sie sich direkt an Produktmanager Juho Seppälä, +358 50 525 7504. Mehr dazu: maßgeschneiderte Lastaufnahmemittel und Arbeitsmittel.

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